Direkt zu den Inhalten springen

Allgemeine Verkaufs‐, Lieferungs‐ und Zahlungsbedingungen der WestWood® Kunststofftechnik (gegenüber Unternehmern) Nr. WW 08/2023


§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Für unsere sämtlichen Verkäufe, Lieferungen sowie Dienst‐ und Werkleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über
die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen.


(2) Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.


(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines
Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


(4) Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten unsere Datenschutzregelungen, die Sie in den Informationen zur Datenverarbei‐
tung in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter „https://www.westwood.de/datenschutz“ finden.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind bezüglich der Preise, Mengen, Lieferfrist und Liefermöglichkeit stets freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Durch Aufgabe
einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der betreffenden Waren. Bestellungen können wir
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns annehmen.


(2) Der Vertrag gilt erst dann als rechtswirksam geschlossen, sobald wir gegenüber dem Kunden schriftlich die Annahme erklä‐
ren (Auftragsbestätigung) oder die Ware absenden.


(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, ein‐
schließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertrags‐
gegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und
mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich
aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.


(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, ins‐
bes. per Telefax oder per E‐Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.


(5) Unsere Verkaufsangestellten, Fachberater und Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu tref‐
fen oder Zusicherungen zu geben, die von dem Inhalt des schriftlichen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen abweichen.


(6) Gibt der Kunde bei der Bestellung nur das Flächen‐ oder Raummaß an, berechnen wir den Materialbedarf unverbindlich. Wir
übernehmen keine Verantwortung für einen Mehr‐ oder Minderbedarf.


(7) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen
sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen,
Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zu‐
stimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder
vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien
zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen
nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter
Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.


(8) Bei der Herstellung unserer Produkte werden natürlich vorkommende Rohstoffe (z. B. Sand) verwendet. Solche Rohstoffe
unterliegen natürlichen Veränderungen, die nicht beeinflussbar sind. Soweit der Kunde von einem bestimmten Produkt weitere
Produkte nachbestellt, können wir nicht garantieren, dass die nachbestellten Produkte in Farbe, Güte und Verarbeitungsbe‐
schaffenheit mit dem Vorprodukt identisch sind. Abweichungen in den Eigenschaften der Produkte können in unterschiedlichen
Chargen eines Produktes vorkommen und sind durch die verwendeten Rohstoffe im Produktionsprozess bedingt.


(9) Im Rahmen der Vertragsanbahnung und der laufenden Geschäftsbeziehung sind wir berechtigt, eine Wirtschaftsauskunft
über den Kunden einzuholen. Der Kunde hat dazu unverzüglich, sofern erforderlich, sein Einverständnis gegenüber uns und
/oder der auskunftsgebenden Stelle schriftlich zu erklären.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs‐ und Lieferungsumfang. Mehr‐ oder Sonder‐
leistungen werden gesondert berechnet.


(2) Die Preise verstehen sich einschließlich einer für die jeweilige Versandart übliche Verpackung ab Werk (An der Wandlung
20, 32469 Petershagen, EX Works (EXW) gemäß INCOTERMS®2020) in EUR, zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.


(3) Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise, welche sich in Euro ohne Mehrwertsteuer verstehen. Es handelt
sich um Listenpreise, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


(4) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Ver‐
tragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise. Bei Dauerschuldverhältnissen wie z. B. bei
Sukzessivlieferungsverträgen ist der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis maßgeblich. Im Fall einer Preiserhöhung nach Satz
1 oder 2 von mehr als 25 % kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt
betrifft jedoch nur diejenigen Lieferungen, die zu einem erhöhten Preis in Rechnung gestellt würden. Wird nicht innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen, gelten die Preise als anerkannt.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen oder bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit
2 % Skonto. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.


(6) Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.


(7) Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen.


(8) Kommt der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen seine Schecks oder Wechsel zu
Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur
sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks. Bei
Teillieferungen sind wir in dem Fall zur Verweigerung aus dem Auftrag noch zu liefernder Waren ohne Schadensersatzpflicht
berechtigt.


(9) Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage
erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung aus dem jeweiligen Auftrag oder aus
einem anderen Einzelauftrag, dem der gleiche Rahmenvertrag zugrunde liegt, berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen
zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


(10) Erfolgen Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen nicht innerhalb angemessener Frist, so können wir unbeschadet wei‐
tergehender Schadensersatzforderungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. In diesem Fall haben wir das Recht,
vom Kunden eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz (Stornierungskosten) in Höhe von 15 % der
Nettoauftragssumme zu verlangen. Die Stornierungskosten sind höher anzusetzen, wenn wir höhere Aufwendungen nachwei‐
sen.


(11) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche
ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag
ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk (An der Wandlung 20, 32469 Petershagen, EX Works (EXW) gemäß INCOTERMS®2020).


(2) Der Kunde trägt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware, sobald wir diese der
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person bereitgestellt haben, d. h. spätestens mit Beginn des Verladevorgangs oder
sobald die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Frachtkosten trägt.


(3) Übernehmen wir die Organisation des Versands für den Kunden und ist über den Versand nichts Besonderes vereinbart,
wählen wir die nach unserem Ermessen zweckmäßigste Art der Versendung. Sonderwünsche des Kunden in Bezug auf die Ver‐
sendungsart oder etwaige Versicherungen muss dieser schriftlich und rechtzeitig mitteilen; sie werden dann nach Möglichkeit
und Zumutbarkeit von uns berücksichtigt. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.


(4) Wird der Versand, die Zustellung bzw. die Entgegennahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert oder kommt
der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens
jedoch mit Verlassen der Versandstelle (An der Wandlung 20, 32469 Petershagen), auf den Kunden über.


§ 5 Lieferfristen

(1) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn,
dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde,
beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit
dem Transport beauftragten Dritten.


(2) Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer‐ und Leis‐
tungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer‐ und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen
vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Das gilt auch bei vom Kunden veranlassten Änderungen der
Ware.


(3) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder
sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierig‐
keiten in der Material‐ oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Ar‐
beitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen,
behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht
worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer‐ oder Leistungsfristen oder verschieben sich die
Liefer‐ oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden
infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.


(4) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem
Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Geschäftsbedingungen beschränkt.
Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder gerät dieser in Annahmeverzug, berechnen wir diesem beginnend
einen Monat nach unserer Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerungen in
unserem Werk in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände für jeden angefangenen Monat,
höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien
unbenommen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen ‐einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent‐, die uns aus jedwedem Rechts‐
grund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf
Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.


(2) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung der unter Ziff. 1 genannten Ansprüche Der Kunde verwahrt
die Waren unentgeltlich für uns.


(3) Wird die Ware vom Kunden verarbeitet oder umgebildet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue
Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns
gelieferten Ware entspricht.


(4) Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonde‐
rer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der
dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.


(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde.


(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen
die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.


(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzu‐
treten (Verwertungsfall) und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.


§ 7 Gewährleistung und Sachmängel

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach‐ und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben in allen Fällen – auch, wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird –die ge‐
setzlichen Vorschriften nach § 445a BGB (Rückgriff des Kunden bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden
Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss), § 445b BGB (Verjährung
von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren) und § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im
Falle eines Verbrauchsgüterkaufs).


(2) Vorbehaltlich § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren) und § 478 BGB (Sonderbe‐
stimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie vorbehaltlich einer üblichen Verwendung
der gelieferten Ware für ein Bauwerk und der Verursachung eines Bauwerkmangels beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel
beim Verkauf neu hergestellter Sachen 1 Jahr. Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach S. 1 gilt nicht für die Haftung für Schä‐
den bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der
Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.


(3) Mängelansprüche des kaufmännischen Kunden kommen nur in Betracht, wenn dieser seinen Untersuchungs‐ und Rügeob‐
liegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen müssen innerhalb einer Frist von 10 Werk‐
tagen (Mo.‐Sa.) nach Eingang der Ware schriftlich bei uns eingehen; verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb
von 7 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.


(4) Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde zunächst von uns Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Dann können wir zwischen
der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.


(5) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐,
Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.


(6) Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu
verlangen.


(7) Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.


(8) Werden unsere Verarbeitungs‐ oder Verwendungsrichtlinien nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, nicht
von uns freigegebene Materialien mit unserer Ware vermischt oder kombiniert, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der
Ware, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeige‐
führt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt, soweit Mängel auf fehlerhaftem Einbau, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder
Lagerung, auf von uns nicht ausgeführten unsachgemäßen Reparaturen, Änderungen ohne unsere schriftliche Einwilligung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Einsatzbedingungen sowie auf von uns nicht zu vertretenden chemischen, Einflüs‐
sen sowie Witterungs‐ oder anderen Natureinflüssen beruhen.


(9) Mängelansprüche kommen schließlich nicht in Betracht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaf‐
fenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden

(1) Unsere Haftung auf Schadens‐ und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit,
Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und un‐
erlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe folgender Regelungen einge‐
schränkt. Unberührt bleiben in allen Fällen – auch, wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird –die gesetzlichen
Vorschriften nach § 445a BGB (Rückgriff des Kunden bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen
im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss), § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den
Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach
§ 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um
eine neu hergestellte Sache handelt.


(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfül‐
lungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Ver‐
pflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln,
die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs‐, Schutz‐
und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den
Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwe‐
cken.


(3) Soweit wir nach § 8 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsübli‐
cher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands
sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands ty‐
pischerweise zu erwarten sind.


(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‐beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetz‐
lichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.


(5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von
uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jegli‐
cher Haftung.


(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt‐
haftungsgesetz.


§ 9 Rückgaberecht

(1) Wir räumen unseren Kunden das Recht ein, die bestellte Ware bis zum Ablauf Ihres Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD bzw.
bei Waren ohne MHD bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ihrer Lieferung) nach Maßgabe der folgenden Regelungen zurück‐
zugeben, wenn die zurückzusendende Ware ungeöffnet und in verkaufsfähigem, also unbeschädigtem Zustand bei uns eingeht.
 

(2) Die maximale Retourenmenge ist auf 10% der ursprünglich gelieferten Menge begrenzt. Bei Retouren in Standardfarben werden Handlingkosten in Höhe von 10% abgezogen. Bei Sonderfarbtönen beträgt der Abzug 50%.


(3) Es wird nur Material nach Absprache und Freigabe des zuständigen Aussendienstmitarbeiters angenommen.
 

(4) Der Kunde veranlasst den Rücktransport und trägt die daraus entstehenden Kosten.
 

(5) Nach Eingang und Prüfung der zurückgesendeten Ware schreiben wir den Kaufpreis abzgl. der Aufwandsentschädigung gem.
§ 9 Abs. 2 dieser Bedingungen auf dem Kundenkonto zur Verrechnung gut oder veranlassen eine entsprechende Rückzahlung
auf das Konto, welches zur Zahlung des Kaufpreises verwendet wurde.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist 32469 Petershagen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‐
rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich
Scheck‐, Wechsel‐ und Urkundenprozessen der Gerichtsort, der für unseren Firmensitz zuständig ist.


(2) Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver‐
träge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.


(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bedingung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser
Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Ziel‐
setzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungs‐
lücke gekannt hätten.

Stand: August 2023